ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Rechtsgrundlage und Vertragsintegration

Diese Geschäftsbedingungen basieren auf der IMV-Verordnung und dem Maklergesetz. Sie sind integraler Bestandteil aller Verträge mit Immonord24/Respondis GmbH und haben Vorrang vor widersprechenden Regelungen, außer bei spezifischen Individualvereinbarungen.

2. Unverbindlichkeit von Angeboten

Angebote von Immonord24/Respondis GmbH sind unverbindlich. Vorverkauf, -vermietung oder -verpachtung bleiben vorbehalten.

3. Sorgfalt und Haftung bei Objektinformationen

Informationen über Immobilienobjekte werden mit der Sorgfalt eines professionellen Immobilienmaklers bereitgestellt. Für die Richtigkeit dieser Angaben, basierend auf Informationen Dritter, wird keine Gewähr übernommen.

4. Bekanntgabe der Objektkenntnis

Ist dem Auftraggeber ein Objekt bereits bekannt, muss dies innerhalb von 48 Stunden nach Angebotserhalt mitgeteilt werden. Ein Vertragsabschluss verpflichtet zur Provisionszahlung, auch bei Nichtbefolgung dieser Regel.

5. Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Dies gilt auch bei aufschiebenden Bedingungen oder wenn die Vermittlung durch Immonord24/Respondis GmbH für das Zustandekommen des Geschäfts maßgeblich war.

6. Bedingungen für vollen Provisionsanspruch

Der volle Provisionsanspruch entsteht auch bei Abweichungen vom ursprünglichen Angebot, bei Geschäftsabschlüssen über andere Objekte oder bei Erweiterungen des ursprünglichen Vertrags.

7. Zustimmung bei Weitergabe und Provisionsanspruch

Die Weitergabe von Objektinformationen an Dritte bedarf der Zustimmung von Immonord24/Respondis GmbH. Der Provisionsanspruch bleibt auch bei Geschäftsabschlüssen mit Dritten oder bei Nichtzustandekommen des Geschäfts aus wichtigen Gründen bestehen.

8. Fälligkeit der Provision

Die Provision ist sofort mit Rechnungserhalt fällig und inkludiert die gesetzliche Umsatzsteuer.

9. Zusammenarbeit mit anderen Maklern

Immonord24/Respondis GmbH behält sich vor, zur Geschäftsanbahnung andere Maklerfirmen einzubinden, ohne dass dem Auftraggeber dadurch Mehrkosten entstehen.

10. Kostenlose Wertermittlungen

Zustandekommen des Nutzungsvertrages

Nutzern werden Formulare für die Beauftragung einer kostenlosen Immobilien-Wertermittlung bereitgestellt. Die darauf basierende Wertermittlung erfolgt durch uns. Das Absenden der ausgefüllten Formulare gilt als verbindliches Vertragsangebot des Nutzers an uns. Die Entscheidung über die Annahme des Nutzerangebotes liegt in unserem Ermessen. Mit unserer Annahme entsteht ein Nutzungsvertrag, der keinen Anspruch auf Vertragsschluss garantiert. Eine Ablehnung kann ohne Begründung erfolgen.

Gegenstand des Nutzungsvertrages

Basierend auf Nutzerdaten erstellen wir eine Immobilien-Kurzbewertung und übermitteln diese dem Nutzer. Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Bewertung und eventueller Rückfragen, erfolgt über die vom Nutzer angegebenen Kontaktdaten. Die Erstellung und Übermittlung der Immobilien-Kurzbewertung ist für den Nutzer kostenlos.

Pflichten des Nutzers

Der Nutzer darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übertragen.

Haftung

Unsere Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für mittelbare oder untypische Schäden, entgangenen Gewinn und ähnliche Schäden besteht keine Haftung.

Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften wir uneingeschränkt. Dies gilt auch bei fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Arglist, Garantieansprüche und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

Unsere Haftung für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist auf den Auftragswert begrenzt, sofern gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit besteht keine Haftung. Ersatz für Folge- und Vermögensschäden, entgangene Einnahmen, Zinsverluste und Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

Der Nutzer stellt uns von allen Ansprüchen frei, die aus fehlerhaften, unzutreffenden oder vom tatsächlichen Wert abweichenden Wertermittlungen oder Immobilien-Kurzbewertungen resultieren, die wir erstellt und bereitgestellt haben.

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns oder Dritten bereitgestellten Informationen.

11. Schriftformerfordernis für Änderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abweichen von dieser Schriftformklausel.

12. Erfüllungsort

Für alle Verträge ist Bad Bramstedt als Erfüllungsort vereinbart.